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trages vom 1. Jull d. J. ab beginnt: was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht
wird.
Gera, den 15. Junt 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium
von Bretschneider. r
erzog.
3) Bekanntmachung, den hinsichtlich der Standesverhältnisse der Gräflich Bentink'schen
Familie gefaßten Bundesbeschluß betr.
(yubl. im Amts= und Vererdnungsbl. am 29. Junl 1887.)
Nachdem in Gemähheit elnes in der 15. diesjährigen Sitzung der Bundesversamm-
lung gefaßten Beschlusses der Bundesbeschluß vom 12. Juni 1845, welcher also lautet:
die Bundesversammlung erklärt, daß der Gräflichen Familie Bentink, nach
tihren Standesverhälmmissen zur Zeit des Deutschen Reichs die Rechte des Ho-
hen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Art. 14 der Deuschen Bun-
desakte zustehen;
in allen Bundesstaaten öffentlich bekannt gemacht werden soll, so kommen wir dem, im
Höchsten Auftrage Sr. Durchlaucht des Fürsten, für das hiesige Fürstenthum mit Gegen-
wärtigem nach.
Gera, den 18. Juni 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
4) Desgl. den Beitritt des Königreichs Würtemberg zur Heimathskonvention betr.
(Mabl. lmrslorls= und Vere#nungsbl. am 20. Juni 1883.)
Unterm 15. Junl dso. Is. ist auch die Königlich Würtemberg'sche Regierung