Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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zur Aunahme der Einlagen wöchentlich einmal, Sonnabends Vormittags von 10 bis 12 
Uhr geoͤffnet. 
Ebenso werden an diesem Tage nur die zurückgeforderten Beträge ausgezahlt. 
8. 14. 
Jeder Einzahlende empfängt ein auf seinen Namen und Wohnort lautendes, mit 
dem betreffenden Folium des Hauptbuchs versehenes gestempeltes Abrechnungs= und Quit- 
tungoluch (Sparkasse-Buch). In dieses Buch wird über die Einzahlungen guittirt und 
der Zinsenbetrag zu seiner Zeit eingetragen; auch werden dle geleisteten Rückzahlungen 
darin bemerkt, so daß der Inhaber jedesmal sogleich genau sindet, wie viel sein Gutha- 
ben beträgt. 
Der Inhaber selbst darf nichts hineinschreiben, sondern das Eintragen geschieht auf 
dem Bureau von dem Kassirer. 
E. 15. 
Dieses Abrechnungsbuch muß sorgfältig aufbewahrt werden, und ohne dasselbe wird 
keine Zahlung geleistet oder angenommen. 
Es muß daher bei jeder Kündigung, Gelderhebung, oder neuen Einlage, auch auWßer- 
dem auf Verlangen des Kassirers, wenn es dieser zum Eintragen der Zinsen oder zur 
Vergleichung mit seinen Büchern nöthig hat, mit zur Stelle gebracht und vorgelegt werden. 
8. 16. 
Wer das Buch zur Kasse bringt, Kinder unter 15 Jahren ausgenommen, wird in 
der Regel als Eigenthümer oder Beaustragter angesehen und empfängt das verlangte 
Guthaben, da die Kasse sich, wenn nicht besendere Gründe vorliegen, auf Erörterungen 
über das Eigenthumsrecht oder über die Gülrigkeit des Auftrags nicht einlassen kann. 
S. 17. 
Sollte dennoch ein Abrechnungs-Buch abhanden kommen, so muß dieß sokort beim 
Kassirer angezeigt werden. Dieser macht den Verlusi durch das Amts= und Verordnungs- 
blatt bekannt. 
Wenn binnen 6 Wochen nach der Bekanmmachung das Buch sich nicht gefunden 
hat, gilt es für erloschen und wird vom Direkterium ebenfalls durch das Amts= und Ver- 
ordnungsblatt als ungültig und mortifizirt erklärt. 
Vierzehn Tage nach dieser Erklärung erhält der Eigenthümer ein neues Buch mit 
demselben Folium des Hauptbuchs, welches als Duplikat bezeichnet wird. Es verstebt
	        
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