110
Dertrag
zwischen
der Aürstlich Reußischen, jüngerer Linie,
und
der HPerzoglich Sachsen-Mltenburgischen Staatsregierung,
betreffend Abänderung des Vertrags vom 9. März 1882 über die
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem
Fäürstentum Reuß j1. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu
Roda und der Zusatzverträge vom 11. . 1898 und 12. April 1908.
Nachdem von der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung die
Ausführung baulicher Herstellungen beim Genesungshause zu Roda mit einem
Gesamtkostenaufwande von 455 700 Mark beschlossen worden ist und die Fürstlich
Reußische, jüngerer Linie, Staatsregierung sich bereit erklärt hat, zur Verzinsung
und Tilgung dieses Aufwandes beizutragen, sind für die Unterhandlungen über
die Abänderung des Vertrags vom p. März 1882 und der Zusatzverträge vom
#44 n 1898 und 1½ April 1908 bevollmächtigt worden
für das Fürstentum Reuß, jllugerer Linie,
der Fürstlich Reußische Geheime Staatsrat pp. Ruckdeschel,
für das Herzogtum Sachsen-Altenburg
der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Geheime Staatsrat pp. Freiherr
von Hardenberg.
Diese Bevollmächtigten haben unter Vorbehalt Höchster Ratifikation
folgenden Vertrag abgeschlossen:
Artikel 1.
Der Staatsvertrag vom 9. März 1882 und die Zusatzverträge vom
L. Lun 1898 und 3 April 1908 werden in folgenden Punkten abgeändert:
1. In Artikel 5 des Vertrags vom 9. März 1882 in der Fassung des
Artikels 1 Ziffer 1 des Zusatzvertrags vom 14 Zun 1898 tritt unter a an die