Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Neunundwanzigster Band. 1913-1915. (29)

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Dertrag 
zwischen 
der Aürstlich Reußischen, jüngerer Linie, 
und 
der HPerzoglich Sachsen-Mltenburgischen Staatsregierung, 
betreffend Abänderung des Vertrags vom 9. März 1882 über die 
fernere Aufnahme und Verpflegung der Geisteskranken aus dem 
Fäürstentum Reuß j1. L. in der Irrenanstalt des Genesungshauses zu 
Roda und der Zusatzverträge vom 11. . 1898 und 12. April 1908. 
Nachdem von der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung die 
Ausführung baulicher Herstellungen beim Genesungshause zu Roda mit einem 
Gesamtkostenaufwande von 455 700 Mark beschlossen worden ist und die Fürstlich 
Reußische, jüngerer Linie, Staatsregierung sich bereit erklärt hat, zur Verzinsung 
und Tilgung dieses Aufwandes beizutragen, sind für die Unterhandlungen über 
die Abänderung des Vertrags vom p. März 1882 und der Zusatzverträge vom 
#44 n 1898 und 1½ April 1908 bevollmächtigt worden 
für das Fürstentum Reuß, jllugerer Linie, 
der Fürstlich Reußische Geheime Staatsrat pp. Ruckdeschel, 
für das Herzogtum Sachsen-Altenburg 
der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Geheime Staatsrat pp. Freiherr 
von Hardenberg. 
Diese Bevollmächtigten haben unter Vorbehalt Höchster Ratifikation 
folgenden Vertrag abgeschlossen: 
  
Artikel 1. 
Der Staatsvertrag vom 9. März 1882 und die Zusatzverträge vom 
L. Lun 1898 und 3 April 1908 werden in folgenden Punkten abgeändert: 
1. In Artikel 5 des Vertrags vom 9. März 1882 in der Fassung des 
Artikels 1 Ziffer 1 des Zusatzvertrags vom 14 Zun 1898 tritt unter a an die
	        
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