Contents: Reichs-Gesetzblatt. 1917. (51)

Kreiskommunalverband: 
Bundesstaat: 
Saatkarte Nr. 
für zugelassene Händler. 
Der zum Kaufe von Getreide zu Saatzwecken zugelassene Händler 
  
Rin 
  
  
  
Kommunalverband: 6, Bundesstaati:i. , 
Eisenbahnstation: ist berechtigt.. 
in Worten: Zentner Hafer, Sommergerste um 
  
Weiterverkaufe zu Saatzwecken gegen anderweite Saatkarte aufzukaufen und nach seinem 
Betriebsort (falls Beförderung mit der Eisenbahn stattfinden soll, nach obengenannter 
Eisenbahnstation) senden zu lassen. 
(Ort der Ausstellung) den 
(Falls der Kommunalverband die Aus- 
      
  
  
(Falls der Kommunalverband die 
  
Ceeirnbet. stellung der Karte einer anderen Stelle 
Karte selbst ausstellt: pen * hat) 
Der ausstellende Kommunalverband: . ——2-G Fürden ausstell lverband: 
(Unterschrift) (1nterschrif) 
Anmerkung: Karten ohne Stempel des empfangenden Kommunalverbandes sind ungültig. 
Nicht Qutreffendes ist zu durchstreichen.
	        
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