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IV.
Nachdem Königlich Preußischer Seits der Wunsch zu erlennen gegeben worden,
für die drei landräthlichen Kreise Schleußingen, Schmalkalden und Ziegenrück dem auf
Grund des Staatsvertrags vom 19. Februar 1877 und des Schlußprotokolls vom
nämlichen Tage zu errichtenden gemeinschaftlichen Oberlandesgerichte in Jena beizu-
treten, diesem Wunsche auch Seitens der hohen Contrahenten ebengenaunten Vertrags
bereitwillig entgegengekommen worden, sind zur Verabredung der nähern Modalitäten,
unter welchen dieser Beitritt zu erfolgen haben werde, und zur Niederlegung derselben
in einem Accessionsvertrage allerseits Bevollmächtigte ernannt worden und zwar
Seitens der Königlich Preußischen Staatsregierung
der Unterstaatssecretär im Königl. Instizministerium Ludwig Hermann
von Schelling und
der Geheime Oberjustizrath Georg Heinrich Rindfleisch,
Seitens der Fürstlich Reuß-Plauischen j. L. Staatsregierung
Seine Excellenz der Staatsminister Dr. jur. Freiherr Emil von Beulwitz
und
der Geheime Staatsrath Dr. jur. Anton Vollert,
Seitens der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung
der Geheimrath Dr. jur. Gottfried Theodor Stichling und
der Geheime Justizrath Dr. jur. Karl Ernst Brüger,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Meiningischen Staatsregierung
Seine Excellenz der wirkliche Geheimrath Dr. jur. Friedrich von Utten-
hoven und
der Regierungs-Rath Dr. Karl Blomeyer,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung
der Geheime Staatsrath Heinrich Morit Friedrich Lorenh,
Seitens der Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staatsregierung
der Geheime Regierungsrath Heinrich Hornbostel,