Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

11 
wie der Dauer des Patenes, in den zu amtlichen Mittheilungen bestimmten Blaͤttern 
oͤffentlich zu verkuͤnden. 
In gleicher Art ist auch die Prolongation eines Patents oder die Zuruͤcknahme 
desselben vor Ablauf des urspruͤnglich bestimmten Zeitraumes oͤffentlich bekannt zu 
machen. 
80 Die sämmtlichen Wereinsregierungen werden sich nach dem Ablaufe jedes Jabree voll- 
ständige Werzeichnisse der im Lause deslelben ertheilten Pakente gegenseitig mittbeilen. 
Nachdem diese Uebereinkunft allseitig ratifizirt worden ist, wird dieselbe auf Besehl 
Durchlouchtigster Landesherrschaften hierdurch zur Nachachlung bekannt gemacht. 
Gera, am 18. September 1843. 
Fürstlich Reuß-Pl. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
von Bretschneider. 
M. Fuchs.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.