Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

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che die Anstellung, Besoͤrderung und Charakterisirung regulirt und ausgefertigt 
wird, dem Betrage der Besoldung oder des wabrscheinlichen Einkommens, be- 
zuͤglich dem Stande und der ertheilten Rangverleihung entsprechend, bestinmt 
und elngezogen, sodann aber binnen 2 Monaten von ersolgter Anstellung, Be- 
foͤrderung oder Charakterverlelhung an den jedesmaligen Schulbibliothekar gegen 
Empfangschein abgegeben werden sollen. 
Gera, am 29. August 1844. 
Fürstlich * Mauil. gemeinschaftl. Consistorium das. 
von Bret schneider. 
Fran. 
Berichtigungen zu Nr. 80. der Gesetzsammlung. 
Seite 39, Zeile 3 von oben ist Statt „Kreisdirector" zu lesen: Gencraldircctor. 
Auf derselben Seite, Jeile 10 von unten ist Statt „ousunehmen" zu lesen, cinzusenden.
	        
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