Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechster Band. 1843-1846. (6)

Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
  
X 165. Bekamtmachung, die mit der Großherzoglich Sächsischen Landesdirertion in Weimar wegen 
gegenseitiger Uebernahme der Vogabunden und Ausgewlesenen gelroffene Vereinbarung be- 
treffend, vom 4. April 1845. 
Mit höchster Genehmigung Durchlauchtlgster Landesberrschaften ist zwischen der unter- 
zeichneten Fürstlichen Landesregierung und der Grohherzogl. Sächs. Landesreglerung in Wei- 
mar, wegen gegenselliger Uebernahme der Vagabunden und Ausgewlesenen eine Verelnbarung 
getroffen worden. 
Es wled daher die gedachte Convemion in Nachslehendem zur gebührenden Nachach- 
kung bekanne gemacht. 
Gera, den 4. April 1845. 
Fürstlich Reuß Plauil. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
von Bretschneider. 
N. Fuchs. 
Zur Beseltigung dersenigen Zwelfel und Mißverständnisse, welche seleher über Ausle- 
gung der Bestimmungen §. a. c. und §. 6. der zwischen dem Großberzogehume Sachsen- 
Welmar-Eisenach und den Fürstenthümern Reuß.Plauen füngerer Linte wegen wechselseirlger 
Uebernahme der Ausgewlesenen und Vagabunden, namemellch 
a) in Beziehung auf die — der Frage: ob und in wiewelt die in der Staats- 
Ausgegeben den 16. Juni 184 13
	        
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