Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Präclsionsgewichte erhalten außerdem an ihrer oberen Fläche einen Stempel 
in Form elnes sechsstrahligen Sternes. 
Es ist zulässig, bei den Gewichtsstücken, wo dies überbaupt geschehen kann, nach 
der ersten Eichung und bei den späleren Revisionen neben dem Beglaubigungsstempel. 
auch die Jahreszahl aufzuschlagen. 
30. 
In Beziehung auf die Medieinal-Gewichte bleibt weitere Anweisung vorbehalten. 
Am 17. Mat 1869. 
Die Normal-Eichungs Kommission des Norddeutschen Bundes. 
Foerster.
	        
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