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Alle oͤssentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlos-
sen und die Spielpachtverträge ausgehoben.
Frankfure, den 20. Jannar 1340.
Der Reichsverweser „
Erzberzog Johann.
Der Reichsminister des Innern Der Reichemifnister der Inst#-
H. v. Gagern. R. Mohl.
218. Miussierialverordnung, die Aufhebung der Anzeigegebühren und Denunziantenantheile
beic., rem 23. Jannar 1840. (Publizirt im Amis= und Verordnungsblatte Nr. 5.)
Da es in mehr, als einer Bezlehung bedenklich und nachthellig ist, wenn öffentlich an-
gestellte Dlener und Beamte für die Anzeigen gesehwldriger Handlungen, dle sie von Ames-
wegen zur Keunmif der Behörden zu bringen, verbunden sind, Belohnungen erhalten, so
wird mit Höchster Genehmigung und auf vorgängigen Antrag des konstituirenden Landtogs
andurch Folgendes verordner:
Die seüber durch (pezlelle Gesebe bestimme oder sonst üblich gewesenen Angelgegebüheen
und Denunzianten-Anthelle sind ausgehoben. In Folge dessen ist künfelg der ganze Bekrag
der Serasen, von welchen bisber der Denunziant elnen Thell erhiele, ohne Abzug an die be-
tressende Strafkasse einzuzahlen.
Ausgenommen hlervon blelben die in den Geseczen über die indlrecken Abgaben an Zöl-
len, Ausgleichungs= Uebergangs= Brannewein= und Biersteuern vorgeschriebenen Bestimmun-
gen über Strasantheile, Denunziationsgebühren rc. welche auch künftig sortbestehen.
CGera, am 23. Januar 1849.
Furstlich Reuß-Plaussches Minssterium das.
von
Bretschneider.
Schsck.