Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie. 
  
Nr. 95. Bekanmmachung wegen Publlcatlon der allgemelnen Müngz-Conventlon der 
zum 3oll- und Handelsverein verbundenen Staaten, vom 10. Aprill 1830. 
Nachdem Durchlauchelgste Landesberrschaften dle nachsteßhend abgedruckte, un- 
ter dem 30. Juli vorigen Jahres abgeschlossene allgemelne Münz. Convention der 
zum Zoll- und Handelsverein verbundenen Sraaten, worüber dle gegenseitigen Ratistcatlons= 
urkunden am 7. Januar dleses Jahres zu Dreoden ausgewechselrc worden sind, zu publicio 
ren besohlen haben; so wird dieselbe durch die Gesesammlung zur Nachricht und Nach- 
achtung für Jedermann zur allgemelnen Kenmtniß gebrachr, 
Gera, den 10. AUprlll 1839. 
Fürstl. Reuß-Pl. gemeinschaftl. gandes-Reglerung das. 
von Strauch. 
vdl. v. Eychelberg. 
Rachbem die fämmelichen zu dem Zoll- und Handelsvereine verbundenen Regierungen, 
in Gemäßheic der in den Zollvereinigungs-Verergen getroffenen Verabredung, auf die Ein- 
führung elnes glelchen Münzshstems in lhren Landen Hinzuwirken, übereingekommen sind, die 
vorbehalkenen besonderen Untcerhandlungen hierüber eröffnen zu lassen, so haben qu diesem 
Zwecke zu Bevollmächeigeen ernanne: 
Ausgegeben den 22. April 1830. 9
	        
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