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werden die nachstehenden Anordnungen hinsichtlich der periodischen Vormusterungen
des Pferdebestandes umd Beschaffung der Mobilmachungspferde im Fürstenthum
Reuß j. L. getroffen:
KA. Vormusterung des Merdebestandes im Erieden.
§ 1.
Zur Gewinnung einer zuverlässigen Uebersicht über den Pferdebestand des
Landes und zur Beschleunigung der Pferdeaushebung im Mobilmachungsfalle
finden im Frieden Vormusterungen statt, deren Ergebniß in fortgesetzt richtig
zu haltenden Listen niedergelegt wird.
Die Vormusterungen werden durch einen militärischen Pferde-Vormusterungs-
Kommissar') abgehalten, dessen Vormusterungsbezirk das gesammte Gebiet des
Fürstenthums umfaßt.
8 2.
Der Vormusterungs-Kommissar hat im Laufe von achtzehn Monaten
sämmtliche Pferde seines Bezirkes (Ausnahmen siehe § 4) ein Mal zu mustern.
Der Kommissar theilt hierzu seinen Bezirk in thunlichst kleine Unterbezirke,
damit in erster Linie eine möglichst geringe Belästigung der Pferde haltenden
Bevölkerung verursacht wird. Ein Zusammenziehen der Pferde aus mehreren
Orten ist, wo nicht ganz besondere Verhältnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen,
zu vermeiden. Größere Orte sind in mehrere Ortsbezirke zu zerlegen, inner-
halb welcher die Musterungen, örtlich und zeitlich getrennt, stattzufinden haben.
Bei Ansetzung der Musterungsorte und -Zeiten ist nach Möglichkeit Rücksicht auf
die örtlichen und jeweiligen wirthschaftlichen Verhältnisse zu nehmen. Jus-
besondere ist während der landwirthschaftlich wichtigsten Zeiträume der einzelnen
Bezirke die Musterung in denselben möglichst auszusetzen.
§* 3.
Die Abgrenzung der Unterbezirke, die Festsetzung der Musterungsorte
und -Zeiten und die Anordnungen für deren Bekanntmachung sind zwischen dem
Kommissar und den Landräthen zu vereinbaren.
*) Der Konmisar hat das Recht, während der Musterungsreise für sich und seinen
Burschen 88 und Verpflegung auf Grund des tn–bee hegen Baarzahlung
in Anspruch zu nehmen (vergl. 8 25, 2 Fr. ), auch darf er, wenn sein eigenes Fuhrwerk
während der Musterungsreise unbrauchbar wird, gegen #eegahing der Bundesrathssätze Fuhr=
werk anfordern.
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