151
esetzsammlung
Furstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 245.
Bekanntmachung.
Nachdem zwischen den Stkaaten des deutschen Zoll- und Handels-Vereins einerselte
und der Republik Chill andererseit6 unter dem 1. Februar 1862 ein Freundschafts-,
Handels-- und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und derselbe hlerauf gegenseitlg ratificir!
worden ist: so wird dieser Vertrag nach seinem deutschen Texte hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht
Gera, am 17. Dezember 1863.
Fürstliches Ministerium, Abth. für die Finanzen.
v. Harbon.
Münch.
Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag
zwischen
Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Jollvereins einerseits
und der Nepnublik Chili andererseits.
Seine Majestät der König von Preußen, sowohl für Sich, als in Vertretung der
dem Preußischen Zoll, und Steuer-Sysieme angeschlossenen souverainen Länder und Lau-
destheile, nämlich des Großherzogthumeo Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen
Enklaven Nessew, Neheband und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen Für-
stcuthumes Birkenseld, der Herzogihümer Anhall-Dessau-Köthen und Anhalt-Beruburg,
der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürstenthumes Lippe und des Landgräfflich
Ausgegeben den 23. Dezember 1803. 25