Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linic. 
No. 459. 
  
Ministerial-Bekanntmachung 
vom 4. September 1366, 
den mit den Regierungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Schwarzburg- 
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß ä. L. über 
Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in 
Verwaltungsangelegenheiten abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend. 
Auf Höchsten Besehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird“ der mit den Re- 
hierungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-M Sachsen-Alt 
Sachsen-Koburg= Gotha, Schwarzburg- Sondershausen, Schwarzhurg= Rudolstadt und 
Reuß ä. L. über Gewährung gegenseitiger Rechtöhilfe bei Zwangsvollstreckungen in 
Verwaltungsangelegenheiten am 12. Juni 1885 zu Eisenach abgeschlossene Staaks- 
vertrag nach ertheilter Zustimmung des Landtags nachstehend mit dem Bemerken zur 
öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß derselbe mit dem 1. Oktober dieses Jahres für 
den Verkehr mit den Behörden des Großherzogthumo Sachsen-Weimar-Eisenach, des 
Herzogthums Sachsen-Altenburg und der Fürstenthümer Schwarzburg-Sondershausen 
und Reuß ä. L. dergestalt in Kraft tritt, daß die Inanspruchnahme und Gewährung 
von Rechtshilfe bei Zwangsvollstrecungen in Verwaltungsangelegenheiten von diesem 
  
Ausgegeben am 15. September 1886. 52
	        
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