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Gesetzsammlung
für das
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linic.
No. 459.
Ministerial-Bekanntmachung
vom 4. September 1366,
den mit den Regierungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Schwarzburg-
Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß ä. L. über
Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in
Verwaltungsangelegenheiten abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend.
Auf Höchsten Besehl Seiner Durchlaucht des Fürsten wird“ der mit den Re-
hierungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-M Sachsen-Alt
Sachsen-Koburg= Gotha, Schwarzburg- Sondershausen, Schwarzhurg= Rudolstadt und
Reuß ä. L. über Gewährung gegenseitiger Rechtöhilfe bei Zwangsvollstreckungen in
Verwaltungsangelegenheiten am 12. Juni 1885 zu Eisenach abgeschlossene Staaks-
vertrag nach ertheilter Zustimmung des Landtags nachstehend mit dem Bemerken zur
öffentlichen Kenntuiß gebracht, daß derselbe mit dem 1. Oktober dieses Jahres für
den Verkehr mit den Behörden des Großherzogthumo Sachsen-Weimar-Eisenach, des
Herzogthums Sachsen-Altenburg und der Fürstenthümer Schwarzburg-Sondershausen
und Reuß ä. L. dergestalt in Kraft tritt, daß die Inanspruchnahme und Gewährung
von Rechtshilfe bei Zwangsvollstrecungen in Verwaltungsangelegenheiten von diesem
Ausgegeben am 15. September 1886. 52