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fertigung aufzustellen. Das militärische Mitglied reicht davon ein Exemplar dem
Generalkommando, das Civilmitglied das zweite Exemplar dem Ministerium Abtheilung
für das Innere ein.
Das General-Kommando reicht nach Schema A. 2 eine Zusammenstellung,
welche die Ergebnisse der Pferdevormusterung für jeden Kreis seines gesammten Pferde-
gestellungsbezirks kenntlich macht, möglichst bald nach Beendigung des Geschäfts,
spätestens bis zum 15. August des betreffenden Jahres, dem Kriegsministerium ein.
s 33, Al. 1.
Das General-Kommando trifft schon im Frieden Vorsorge, daß zum Zeitpunkte
der förmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von den Truppen zu stellende
Transport-Kommandos in den Aushebungsorten eintreffen. Soweit diese Kommandos
von den Truppen nicht in hinreichender Zahl gegeben werden können, wird das General-
Kommando schon im Frieden die Einbernfung von Mannschaften des Beurlanbten-
standes oder der Ersaßreserve I. Klasse sicher stellen. Nöthigenfalls ist der Militär-
Kommissar ermächtigt, Koppelführer zu miethen und hat er hierzu die Mitwirkung
der betreffenden Landräthe rechtzeilig in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Trans-
portmannschaften ist danach zu berechnen, daß auf 1 Mann etwa 3 Pferde kommen.
Gera, den 26. November 1886.
kürstlich Rruß-Pl. Ministerium.
Dr. E. von Beulwiß.
Dr. Winkler.