Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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kannt worden ist, daß der Rest des Karrens nicht ohne Zurücklassung von bemerkbaren Spu- 
ren geoͤffnet werden kann 
Vei dem Verschlusse solcher Fuhrwerke ist die Plane vorn und hiuene und nach Maaß- 
gabe der Länge des Wagens oder Karrens, an einer oder an mehreren Stellen zu beiden 
Seiten mit so vielen Schnüren schlangenförmig zu befestigen, als Be angelegt werden 
müssen. 
Jede einzelne Schnur wird an den betreffenden Stellen mittelst der Packnadel durch 
den Rand der Plane und durch das Sellwerk so geleiter, daß die Plane bei Karren, mit 
den Karrenbäumen und dem vorderen und hinkeren Karrenscheit, bel Wagen dagegen mit 
den Wagenbäumen und den Vorder= und Hinterachsen fes verbunden ist, dergestalt, daß 
ohne Verletzung der Schnur das Vorrücken oder Herausnehmen eines Colli auf diesem Wege 
niche möglich wird. 
. 10. 
Verschluß der Colli ver- Saͤcke, die zum Verschlusse gestellt werden, ingleichen Ballen mit aͤußerer Umhuͤllung, 
schieduer Art: mrüssen ohne alle Löcher oder Einflickungen und (ediglich nach innen vernähe seyn. Die Rä- 
the muͤssen dann vermittelst elner Packnadel mit der Bleischnur schlangenförmig so durchzogen 
werden, daß die einzelnen Durchstiche überall nahe an einander steben. 
beiden Enden der Schnur müssen auf einem Punkee des Sackes oder Ballens zu- 
sammen treffen; an diesen beiden Schnurenden wird das Blei befestige. 
Ballen von solchem Umschlußmaterial, welches Durchschnürungen der Näthe nicht sichere, 
müssen so oft kreuzweise umschnürt werden, daß nur enge Zwischenräume bleiben, immer mir 
Durchstechung der Schnur an den Seiten, sowie mie der überall zu beobachtenden Sorg- 
falt, daß die Schnur scharf angezogen und, so viel nur msglich, immer so gelegt wird, daß 
sie nicht zufälliger Reibung und Verletzung ausgesetzt sey. 
2) Inm. 
K#u11. 
3/ Kiften. Kisten sind nur verschlußfähig zu erachéen, wenn die einzelnen Uch derselben da, wo 
sie an den Seiten senkrecht sich zusammenfügen, in einander verzahne 
Sie müssen dann, wie H. 10. von einigen Ballengartungen wnenken ist, über- 
schnürt werden, mit der Vorsicht, daß, zur Verhütung des Zerreibens der Schnur, encwe- 
der süe dieselben an den Seiten und Kanten der Kisten Einschnitte gemacht und die Schnur
	        
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