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Die Direktion hat bei Gelegenheit der Rechnungsvorlage gleichzeitig dem Verwaltungs-
ralhe rn entsprechenden Divldendenbetrag zur Genehmigung vorzuschlagen
e 1. Oktober jedes Rechnungsjahres wird an die Aklionäre eine Ablchlagedivi
8* van 2 Prozent ausgezahlt.
Zu dem Ende werden vorläufig auf acht Jahre Abschlagsdividendeuscheinc, auf welche
die Bestimmung. des §. 16 der Statuten ebenfalls vollständige Anwendung erleidet, nach
anliegendem Schema ausgegeben und diese nach Ablauf des lehten Jahres durch neue
ersehzt.
Der Rest der vom Vewaltungsrathe bestimmten Dividende ist spätestens vom 1.
Juli des auf das Rechnungsjahr folgenden Jahres ab auszuzahlen.
Die Auszahlung erfolgt in beiden Fällen an den Jnhaber des betreffenden Divi-
dendenscheins gegen Rückgabe des Leßteren.
I. Abschlagsdividendenschein
zur Aktie Lit. A. Nr. 4
Inhaber dieses Scheins empfängt am 1. Oktober
1858 bei der Kasse der Geraer Bank
Vier Thaler
Abschlagszahlung auf die Divideude des Jahres
1858.
fun ##zzung
Gera, den 1. Juli 1858.
Direktion der Geraer Bank.
Vorsitzender des Verwalkungs-
Rathes.
Abschlagsdioldendenschein
lür s Jahr 1858,
l#ablbar am 1. Olleber 1858.
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3) Ministerial-Bekanntmackung vom 19. Febr. 1859, die Abaͤnderung des 8. 41 der Banlslatuten ben.
Nachdem der von der vorjährigen Generalversammlung der Aktionäre der Geraer
Vank gefaßie Beschluß, den §. 41 der Vankstatuken unter gleichzeitiger Aufhebung der
88. 17 bis 27 einschließlich abzundern, die Höchste landesherrliche Genehmigung erhal-
len hot, so wird dieses sowic der §. 41 in seiner dermaligen abgränderten Gassung nach-
stehend zur öffentlichen Kenniniß gebracht.
Gera, den 19. Februar 1859.
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium.
v. Geldern.
Münch.