Metadaten : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

(∆  97)

Die  Haupceinfassung  der  einchälerigen  Cassenbilleks  besteht  in  einer  weißen  Blétterranke,
welche  auf  einen  Grund  von  Gusserst  feinen  Querlinien  gelege  ist.  Die  aussere  Seice  dieser  Einfassung
  ist  mic  einem  schmalen  Rande  von  Perlen,  welche  wieder  durch  Punctee  von  einander  gerrenne
sind,  umgeben;  an  die  innere  Seite  hingegen  schließe  sich  ein  schwerzes  Rändchen  an,  in  welchem
zwischen  weißen  Puncten  die  Worte:  KOENIGL.  8SAECIIS.  CASSEN  BILLET  mie
römischen  Buchstaben  sich  befinden.

Die  vier  Ecken  der  Einfassung  zeichnen  sich  durch  vier  weiße  Schilde  mie  schwarzen  weißpunctirten
  Rändern  aus,  in  welchen  sich  die  Buchstaben  E  T  C  B  in  gothischen  Schriftzügen
  darstellen.  Oben  in  der  Mitte  befindet  sich  das  Königliche  Wappen,  umgeben  mie  dem
Königsmantel,  und  uncen  ein  gothisches  Schild  mic  Verzierungen,  in  welchem  in  schwarzem
Felde  mic  weißer  Schrift  die  Worte:  %72  Kercheschder,  zu  lesen  sind.  Aehnliche  Schilde
mit  den  Worten:  Ein  Neiclsisthalen  Königl.  Saecsis.  Cassenbillet,  bedecken  die  Mitte
der  beiden  Seiteneinfassungen.

Die  Inschrift  in  der  Mitte  lautet  folgendermasen:

Ein  Reichsthaler
Koͤniglich  Saͤchsisches  Cassenbillet.
Wird  bei  den  Koͤniglichen  Cassen,  in  Gemaͤsheit  des  Edicts
vom  1.  October  1818.  angenommen.
Dresden,  den  1.  October  1818.

Auch  ist  in  der  Mitte  der  Buchstaben  von  der  Schriftzeile:  Ein  Reichsthaler,  diese
Schriftzeile  selbst  mit  weißen  roͤmischen  Buchstaben  nochmals  wiederholt.

Die  zu  beiden  Seiten  der  Druckschrift  eingepreßten  weißen  Stempel  enthalten  rechts  das
Koͤnigliche  Wappen,  umgeben  mit  einer  aus  eingepreßten  Rautenblaͤttern  bestehenden  Einfassung
und  links  den  Werth  des  Cassenbillets,  mit  Angabe  der  Classe,  über  welchen  besonders  noch  die
Classe  durch  das  Wore  Li#.  und  den  Buchstoben  A.  in  verzierter  Form  abgedruck  ist.

Die  Einfassung  der  zweithälerigen  Billecs  ist  folgendermasen  beschaffen:

Zwischen  zwei  schmalen  schwarzen,  mie  weißen  Röschen  und  Ringen  verzierten  Rändern
sind  mit  verzogenen  großen  Buchstaben  in  das  obere  und  untere  Querstück  der  Einfassung  die
Worte:  KOENIGL.  SAECHS.  CASSEN  BILLET,  und  in  den  beiden  Sei—
tenstuͤcken  2  Th.  C.  B.  als  Hauptverzierung  eingeschoben.  Der  Rahmen  dieser  Einfas—
sung  schließt  sich  oben  zu  beiden  Seiten  an  das  in  die  Mitte,  auf  einen  Grund  von  feinen  Quer—
linien  gelegte,  mit  Palmen  und  Oelzweigen  eingefaßte  Koͤnigliche  Wappen,  und  unten  an  ein
schwarzes,  die  weiße  Inschrise:  S#  Heicsistaler  enthaltendes  Schild,  und  auf  beiden

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