Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

Repertorium

der  Gesetzsammlung  für  das  Königreich  Sachsen

vom  Jahre  138138.

I.  in  chronologischer  Orbnung.

 

 

 

 

 

Datum  LOatum
des  der
Gesetzes.  Ausgabe.
0.  März,5  1.  März,
18.  -  —
21.  -118.  April,
26.  "  —

2.  April,/  28.  -

9.  109.  Juni,
13.  »  7.  Mai,
14.  ·1  —
29.  -  9.  Juni,
25.  Juni,/2  J.  Juli,

 

 

—  —  —  —  —

 

 

JInbalt.

 

 

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Mandat,  die  Bekanntmachung  und  Sammlung  der  Gesetze  betr.
Verordnung  der  Landeöregierung,  die  Anzeigen  von  den  Veränderungen
  in  den  Gericheshalterstellen  betr.
Valvationstabelle  der,  in  den  Konigl.  Sächs.  Landen  Cours
habenden  Münzsorten,  wornach  sich  von  jetzt  an,  bis  zu
ergehender  andrer  Anordnung,  Jedermann,  Inhales  des
Münzedicts  vom  14.  Mai  1763  zu  richten  hat.

Verordnung  der  Landesregierung  an  die  Justizbeamten  und
Gerichtsverwalter  auf  den  Königl.  Kammergütern,  die
kostenfreie  Expedirung  auf  die,  von  K.  K.  Oesterreichischen
  Behorden  in  Criminalfällen  erlassenen  Requisitionen
  betr.

Mandat,  die  Erlernung  und  Ausäbung  der  Geburtshälfe  in
hiesigen  Landen  betr.

Verordnung  der  Landesregierung,  die,  von  den  Obrigkeiten,  an
die  Kreishauptleute  abzugebenden  Steckbriefe  und  tabellarischen
  Anzeigen  betr.

Verordnung  der  Landesregierung,  die  Restitution  der,  in  Gemäsheit
  des  Cartels  mit  Baiern,  für  ausgelieferte  Deserteurs
  zu  bezahlenden  Gratificationen  und  Verpflegungskosten
  betr.

Verordnung  der  Landesregierung,  den  Pensionsgenuß  invalider
Uvterofficiers  und  Gemeinen,  welche  in  Strafanstalten
detinirt  werden,  während  der  Strafzeit,  betr.

Verordnung  der  Landesregierung,  die  Advocaten  betr.

Avertissement,  die  Verzinsung  und  den  Tilgungefonds  der  ältern

und  neuern  landschaftlichen  Obligationen  sowohl,  als  der,
von  dem  Königreiche  Sachsen  zu  vertretenden  Landes-Commissons-Scheine,
  ingleichen  die  Bekanntmachung  der,  mit
den  diesfallsigen  Angelegenheiten  beauftragten  Kändischen

 

Deputirten  betr.

 

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On

 

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