Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

  
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Elbschlffahrt — Die künftig deshalb zwischen Sachsen und Preussen zu 
treffende Vereinigung. 
Erbschaftsangelegenheiten, s. Rechtssachen, 6. 10. 
- sachen — wo die Erben deshalb Recht zu nehmen verpflichtet. 
Festungsbau- Kosten, f. Torgau — Wittenberg. 
Fideicommisse — nähere Bestimmungen der darüber abgeschlossenen Con- 
vention vom 20fsten Febr. 1816. 
Finanz= Haupt-Casse — Bestimmungen wegen der aus berselben von 
Preussen, während dessen Verwaltung Sachsens, gezogenen Beträge. 
- - — — Bestimmung wegen der daraus, auf gewisse 
Steuercapitalien, an Staͤdte des Herzogthums Sachsen bezahlten 
Supplementzinsen. 
- Cassen — deren Schuiden, "6 Fiscalische Schulden. 
Fiscalische Cassen und Einkünfte — auf deren Theilung verzichtet dle 
Königl. Preuss. Regierung. 
- Schulden — inwiefern die 2 preuff W daran 
Theil nimmt. . . 
- Einkünfte, . Räckstände. 
Einnahmen und Ausgaben aus Jerthum oder von strei- 
tigen Orten — deren gegenseitige Aufhebung oder Ueberlassung. 
Provinztalcassen, s. Provinzialcassen. 
Forderungen, f. Vorschüsse. 
Freiberg — Bestimmungen wegen der Fonds des dasigen Jungfrauen= 
Klosters St. Jacob und der sogenannten 
Freiberger Trcession. Z . 
Freitische, s. Stiftungen. 
Freizuͤgigkeit der Unterthaͤnigkeitspflichtigen. 
Friedenstractat, Wiener — vom 18ten Mai 1815, s Hauptcon. 
vention. 
Frohnen, s. Dienste. 
Fuͤrstenschulen, s. Stiftungen. — Ordensgüter. 
Gefangene, Saͤchsische — s. Vorschuͤsse, Russische. 
General = Brandcasse. . Brandcasse. 
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- Kriegscasse — auf die aus derselben, an Behoͤrden des 
Herzogthums Sachsen, heleisteten Vorschüsse, verzichtet die Koͤnigl. Saͤchs. 
Regierung. 
- - - — — welche von deren Schuiden die Königl Preuss 
Regierung uͤbernimmt. 
Gerechtsame, wechselseitige oͤffentliche und Privat-- — in den getheilten Lan. 
desdrfstricten. " 
- « s. peivatgerechtsame — Trift. 
  
  
  
Seitenzahl. 
314. 
251. 
270. 
272. 
271— 70. 
271. 
277. 
296. 
248. 
279. 
244—270.
	        
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