Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(94  )

XX.)  Ersas  fuür,  zum  Austausch  eingesendetes,  verdorbenes

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stempelpapier.
1  #
Name  der  austauschenden  Person
Ballen.  Rieß.  BuchBogen.]]  Betrag.  Num  she  Pers
oder  Behoͤrde.
———
*5  -  —
—  —  —  4  —  2  5  an  die  Gerichten  zu  N.  N.
ꝛc.  ꝛc.  ꝛc.
1
—
—  —  —————Sunme,  und  zwar:
Anmerkung.  Hier  wird  der  Betrag  des  in
ꝛc.  2c.  ꝛc.  einer  Frist  ausgetauschten  Stem—

 

 

 

 

 

 

—  —

 

 

pelpapiers  in  jeder  Gattung  zusammengerechnet
  und  nach  der  Seufenfolge
  der  Geldansätze  aufgeführt.