Volltext : Deutsche Geschichte. Zweiter Band. (2)

Kriegsmanifeft  Qudwigs  gegen  Kaifer  u.  Reich.  Tod  des  Großen  Sturfürjten.  39

Unter  den  gleichzeitigen  Fürjten  ragte  er  weit  hervor;  die  ihm
geftellte  Lebensaufgabe  Hat  er  mit  Klarheit,  ohne  phantaftiiche
Selbfttäaufchungen  des  Chrgeizes,  erfaßt  und  mit  jcharfem  Sinn
für  die  Wirklichkeit  der  Dinge  und  mit  Gewiljenhaftigfeit  durchgeführt.
  Er  hinterließ  feinem  Nachfolger  das  durch)  ihn  zu  einem
wirklichen  Staate  gemachte  Gebiet  um  ein  Drittel  vergrößert  und
legte  ihn  zugleich  in  die  Lage,  fich  aller  Hilfsquellen  diejes  feines
Staates  zu  bedienen,  da  er  jelbit  noch  den  unvernünftigen  Eigenwillen
  der  Stände  glücdlich  joweit  gebeugt  hatte,  al3  Da3  gemeinfame
  Snterejje  verlangte.  Die  Finanzen  waren  geordnet;  das
Heer,  der  miles  perpetuus,  Die  ftehende  Kriegsmacht,  gefichert
und  Ichon  in  der  ganzen  Welt  berühmt,  verbürgte  den  ruhigen
Gang  des  Staatölebens.  Den  Fühnen  Ylug  wie  die  Klarheit
der  Gedanken  Friedrih  Wilhelms  charafterifiert  e3,  daß  er  mit
bejcheidenen  Mitteln  und  in  bejcheidenem  Umfang  auch  eine
Seemacht  jchuf,  von  der  er  dann  auch  dem  unfoliden  Schuldner
Spanien  gegenüber  jich  nicht  jcheute  Gebrauch  zu  machen.  Im
Sahre  1664  nur  aus  zwei  Schiffen  beftehend,  war  diefe  brandenburgiiche
  Flotte  1677  Schon  auf  achtzehn  Schiffe  gewachlen,  die
im  Krieg  gegen  Schweden  zum  eriternmal  beicheidene  Dienfte
leifteten..  Auch  den  Verfuh  einer  Kolonialgründung  in  Afrika
unternahm  der  Kurfürft,  wobei  ihn  der  Holländer  Benjamin  Raulle
beriet,  der  fi)  auch  um  die  Flotte  verdient  gemacht  hat:  er  ließ
1682  einige  Schiffe  nad)  Guinea  an  der  Weftfüfte  Afritas  abgehen,
dort  durch  den  Major  von  Gröben  die  brandenburgifche  Flagge
hilien,  einige  Negerhäuptlinge  huldigen,  eine  Teite  Großfriedrichgburg
  anlegen.  Seiner  auswärtigen  Bolitik  find  wir  gefolgt:  jie
läßt  fich  fchon  als  eine  weit  aus  dem  Rahmen  de3  Territorialftaat3
  heraustretende,  al®  bewußt  deutjche  bezeichnen.  Diejes
Urteil  bleibt  in  Nichtigkeit,  aud)  wenn  die  Enttäufchungen,  die
der  Kurfürft  mit  feinen  Berbündeten  erlebte,  ihn  zu  öfterem
Mechlel  des  Kurfes  feiner  Bolitif  nötigten.  Die  auswärtige  Bolitif
jtügte  fich,  wie  e3  fein  fol,  auf  eine  gefunde  innere  PBohtif:  für
die  Beilerung  der  Finanzen  war  die  Einführung  der  „Azife“,