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Ratification
der vorstehenden Convdention.
Wa Friedrich August, von GOXITES# Gnaden, Kdnig von
Sachsen rc. 2c. 2c. urkunden und bekennen hierdurch für Uns, Unsere Erben und Nachkommen:
Nachdem, in Gemäßheic des Sechsten Artikels des, zwischen Uns und Sr. Königlichen Ma-
jestärt von Preussen, zu Wien, den 13cen Mai 1815. abgeschlossenen und unterzeichneten, den
Zlsten desselben Monaks ratisicirten Friedenskractats, zur Vollziehung dieses Tractaks und zu
näherer Bestimmung der, durch ihn veranlaßten Auseinandersesungen und Ausgleichungen, eine
Hauptconvention, durch die beiderseits dazu ernannten und bevollmächtigten Commissarien, Un-
sern am Koniglich Preussischen Hofe bisher accreditirt gewesenen ausserordentlichen Gesandten
und bevollmächtigten Minister, den Geheimen Rath, Kammerberrn von Globig, Comehur Un-
sers Civil-Verdienst- Ordens, Unserer Seits, und den Königlich Preussischen wirklichen Geheimen
Ntegations-Rath, jetzt von Sr. Majestät, dem Könige von Preussen, bei Uns accreditirten ausser-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, von Jordan, Ritter des rothen Adler-
Ordens zweiter Klasse mit Eichenlaub, und des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weissen
Bande, des Russischen St. Annen-Ordens erster, und des St. Wladimir-Ordens zweiter
Klasse, Großfreuz des Civil-Verdienst-Ordens zur Baierschen Krone und des Schwedischen
Nordstern -Ordens, Commandeur des Oesterreichischen reopold= und des Dänischen Danebrog-
Ordens, Ritcter des Spanischen Ordens Carls des Dricten 2c. Königlich Preussischer Seits,
verabhandelt und geschlossen, auch von ihnen beiderseits, und dem bei den frühern, unter meh-
rern Königlichen Commissarien desfalls gepflogenen Uncerhandlungen, in Folge der, von Sr. Ma—
jestaͤt, dem Kaiser von Oesterreich, im Funfzehnten Artikel des obgedachten Tractats anerbotenen
Vermittelung, hinzugezogenen Kaiserlich-Oesterreichischen Commissario, dem wirklichen Geheimen
Rathe und Vice-Praͤsidenten bei der obersten Justizstelle zu Wien, Freiherrn von Gaͤrtner,
Ritter des Ungarischen St. Stephan-Ordens, Großkreuz Unsers Civil-Verdienst-Ordens, am
2östen August des jetztlaufenden Jahres unterzeichnet und untersiegelt worden;