Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(  63)

G.

Gehalesvermehrung,  f.  Bestallung.

Geleirsbrief  (sahbvus  conducktus),
in  bürgerlichen  oder  peinlichen  Sachen,  .  „  „  6%

salvus  conductus  ex  speciali  gratia,  .%  „  *’-  "#

Gnadengehalt,  s.  Pension.

H.
Hülfsschein,  6  14  .-Hypothek.

Die  obrigkeitliche  Urkunde  oder  Registratur  uͤber  Bestellung  derselben,
und  die  uͤber  deren  Cassation,  jede  besonders,  «
wenn  die  Hypothek  auf  eine  bestimmte  Summe  gerichtet  ist,  von  Hundert
Thalern,  .
wobei  das  neue  Hundert  fuͤr  voli  gerechnet  wird,  wenn  die  Hässte  vesselben
  überstiegen  ist.
Wenn  dieselbe  auf  eine  bestimmee  Summe  nicht  gerichtet  ist,  *

1
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Wenn  zum  Haupedocumente  bereicts  der  vorschriftmäßige  Stempel  verwendet
  worden  ist,  so  ist  bei  Bestätigung  der  Hypothek  kein  weiterer  Stempel

erforderlich.

Die  Urkunde  oder  Registratur  über  Annocation  einer  reservirten  Hypothek

  wegen  unbezahlter  Kauf=  eder  Erbegelder,  oder  über  Abschreibung
derselben  im  Hypothekenbuche,  jede  besonders,  von  jedem  100  Thlr.  —  —

wobei  das  neue  Hundert  für  voll  gerechnet  wird,  wenn  dessen  Hälfte
überstiegen  ist.

Wegen  Cession  der  Hypotheken  oder  unbezahlten  Kaufgelder,  s.  Cession.  "

c

.
Induleschein,  s.  kehnsinduke.
Informaturthek,  s.  Abschied.

Inhäsion  einer  Appellation,'’  (.  Appeklation.
Innungsartikel,  s.  Artikel.

Installation,  s.  Bestallung.

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Thlr.

50

gl.

16

 

2