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g. 5.
Etuthellung der : „ Z
Ladung in drei Die ladung wird nach folgenden drei Klassen unterschieden
Klassen. I. die erste Klasse begreist alles Kaufmannsguc, insbesondere alle Makerial-, Dro-
guerie-, Farbe= und Schnitt-Waaren, rohe Fabrikstoffe und Manufakturwaaren, Baum-
und Schafwolle, Hanf und Flachs, teder., Rauchwaaren, rohe und verarbeitece Metalle
und Mineralien, Glaswaaren, Weine, Biere und Branntweine, Essig, Oel, Salz,
überhaupt alle Gücer, welche so verpackt sind, daß ihre Beschaffenheit ohne Oeffnung der
Packete und Fässer nicht ersehen werden kann, oder welche niche zu der nachfolgenden
Klasse zu rechnen sind.
II. Die zweite Klasse begreift in sich
a) landwirthschaftliche Erzeugnisse, als: Getreide, Mehl, Sämerelen, Feld- und
Gartenfrüchte, Heu, Stroh, Buteer, Geflügel, Fleisch, Wildprec, Fische, und andere
gemeine tebensmirtel,
D) alle Feuerungsmaterialien, Holz, Erd- und Seeinkohlen, Torf, Asche, tobe rc.
J) alle Baumaterialien, rohe und bearbeicete, als: Scelne, Kalk, Thon, Bau-
und Nutbölzer,
c) Feldwirehschaftsgeräthe und gemeines Handwerksgur, so auf Jahrmärkte gehe.
III. Zur dritten Klasse gehört
a) das blos mit Personen und ihrem Gepäck beladene, und
h ) das leergehende Fuhrwerk. Zu leßterm wird auch dasjenige gerechnek, dessen
gadung weniger als ein Centner auf das Pferd beträgt.
g. 4.
Vermischte La- Bei einer Ladung, welche Gegenstaͤnde der ersten und zweiten Klasse zugleich enthaͤlt,
dung. wird diejenige Klasse angenommen, zu welcher der groͤßte Theil der geladenen Guͤter dem
Gewichte nach zu rechnen ist.
4. 5.
Bitzas der ue- Die Abgabe ist in jeder Gleitsstätte nach der Zahl der vorgespannten Pferde derge-
Hade on der stalt zu erlegen, daß in der Regel von jedem Pferde
Bespannung.
bei einer tadung der Isten Klassees — 3 Gr. —
bei einer tadung der lleen Klasse .... —1- 09Pf.
bei einer Ladung der IIIten Klasse. — 1. —
zu entrichten sind, und zwar ohne Ruͤcksicht auf die Groͤße der Ladung.