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Gesetzsammlung 1825.
(f113)
Hor- jedes folgende über 2
Für Aufsetzung der Compulsorialien, oder Commißorialien
Fragstücke vom Gegenehell einzuforden
Für einen Zeugen summarisch abzuhören, und dessen Aussage
zu registrirgen:
Wenn aber das Verhör weitläufig und wichtig
Fär Arbierirung und Rejection der Artikel oder Fragstücke,
wenn solche impertinent oder unzuläßig sind, — 12 Gr. bis
Fär einen Zeugen über Artikel oder Fragstücke abzuhören, —
wie in der allgemeinen Toxordnung.
Für die Ausfertigung eines Zeugenrotels in beglaubeer Form
Für eine Leuterungs= und Ober-teuterungs-Rejectio
Für die Rotification davon an Gegenthelll
Für die Registrarur der Annahme einer teuterung und Ober-
leuterunng ... ......
Fuͤr ein Rescript, wodurch der Jader a duo von der Annah=
me einer oder mehrerer Appellationen in Kenntniß gesetzt
wird, von jeder Parthei, welche die ganz oder zum Thbeil
angenommene Appellation eingewendet hat. . . ..
Nota. Fuͤr die aus dem Appellationgerichte auf einberichtete
Appellationen ergehenden Rejection-, Decisiv= und in-
kerlocutorischen Rescripte werden besondre, jedesmal vom
Collegio, nach Maßgabe der Größe und Wichtigkeit
der Arbeit, zu bestimmende Gebühren erhoben werden.
Für ein Remißorialrescript, womit die Acten nebst den Urtheln
l
informaprohanteandievorigeJnstanzzurückgehen.
Fuͤr jedes andre Rescript außer den vorher unter 37. und 38.
gedachten Faͤllen, wenn dasselbe nur ein Blace in Mundo
betraͤgt. . .. .
Wenn solches mehr als ein Blatt beträge, für jedes mehrere
Blaccl
Fär eine Injunction, wenn solche nur ein Blatt in Mundo
betrittttttte
Wenn solche mehr als ein Blatt beträge; wie bei Nummer 39.
Für eine Notification, wo niche in dieser Taxordnung ein An-
deres bestimmt istt.. .....
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