Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

(155) 
Zweiter Theil. 
Von den Entlassungen. 
Cap. I. WVon der künftigen Dauer der Dienst- 
zeit und von der Verpflichtung zur 
Oienstreserve. 
Cap. II. Von den verschiedenen Fällen der ebren- 
vollen Entlassung, und von den Enr- 
fernungen vom Militair. 
A. Emtlassung wegen abgelaufener 
Dienstzeit. 
B. — wegen nothwendiger Ver- 
walcung eines Besitthums, 
oder wegen Erhaltung hülf- 
loser Familien. 
C. — wegen erlangter Dienst- 
untüchtigkeit. 
Entsernungen von dem Militair. 
Cap. III. Von den Vortheilen und Begünstig- 
ungen, welche für Cntlassene Statt 
finden können. 
A. Füc Entlassene nach 8 Jahren 
Dienstzeit. 
B. Für Entlassene nach 16 Jahren 
Dienstzeit. 
C. Fu#. im Dienst untüchtig gewor- 
dene Mannschaften. 
Cap. IV. Von den Verfügungen über die Mili- 
tairabschiede von Verstorbenen. 
(20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.