Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

(XIII.) 
an-, Aufträge und Vollmachten in den bei selbiger vorkommenden Sachen 
nicht übernehmen. . 
Landesregierung — Bestimmung der dafür bei behnshandlungen vom 1. Juni 1829. an zu 
entrichtenden Sporteln. 
Lehne — in wiefern Pfandrechte daran die Wiekungen der Hypotheken haben. 
deren Verpfaͤndung, s. Pfandrechte. 
s. Allodialerbfolge — Ausstattung. 
Lehnsdouceurs, s. Landesregierung. 
Lehnshypotheken, s. Pfandrechte. 
Lehnsordnung, oberlausitzische, vom 22. August 1652, — den darinn den Vasallen, 
zum Besten ihrer Toͤchter und Schwestern, eingeraͤumten Rechten soll durch das 
Mandat wegen der Alodialerbfolge vom 31. Januat 1829. . 60 — 62. kein 
Abbruch geschehen. . . . 
Lehnssporteln, s. Landesregierung. 
Leibgedinge der Witwen von den behnsfolgern der Ehemänner soll künftig wegfallen. 
Bestimmungen wegen des künftig an einem Lehne bestellten. . 
Leichname der Selbstmoͤrder und Verungluͤckten — deren Abgabe an die KanatotZ 
mischen Theater zu Dresden und Leipzig. 
Delinquenten und Verunglückten in der berlausit —deren 
Abgabe an das anatomische Theater zu Dresden. « 
Leipzig, s. Universitaͤt. 
Malz, Malzsteuer, s. Braumalz. 
Maturitätszeugnisse, s. Univer sität. 
Militairpersonen, f. Eheverlbbnisse. 
Mobiliarnachlaß der Eheweiber — den künftigen Wegfall des ausschließlichen Rechts 
der Ehemänner darauf betr. 
Morgengabe und Mußtheil der Witwen adeliger Erblasser nollen künftig wegfal- 
len und die dazu gehörigen Sachen dem übrigen Nachlasse gleich geachtet 
werden . . . . 
Mußtheil,s. Morgengabe. 
Nassau, Herzogthum, s. Handelsfreiheit. 
0 
Oberconsistorium, s. Kirchenrath. 
Oberlausitz, s. Brandstiftungsfaͤlle — Criminalgerichtsstand — Criminal— 
sachen — Freiknechte — Gesandtschaften — Gütergemeinschaft — 
Handwerksgesellen — Joachimstein — Lehnsordnung — keichna- 
me — Parochiallasten und Stolgebühren — Paßwesen — Rinder= 
pest — Strasenbau. 
Offiziers = Stabs= und Ober= = entlassene — deren Uniform. . . 
s. Eheverloͤbnisse. 
Oldenburg, Herzogthum, s. Handelsfreiheit. 
Parochiallasten und Stolgebühren = die Regulirung der von den Einwohnern ver- 
schiedener Confession, in solchen Orten der Oberlausitz, welche in einen 
festen Kirchenverband erst eintreten, zu leistenden = betr. . 
Paßwesen — Erlaͤuterung und Ergaͤnzung des, wegen dessen Verwaltung, den *.**mJ Ja“ 
nuar 1818. ergangenen Regulativs. 
Seitenzahl. 
99-100. 
- 
112. 
49. 
54. 
- 
115-116. 
54. 
C 
119-120. 
  
165-166. 
126—28.—
	        
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