Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

(Ay) 
  
Paßwesen, sewelchen Behbrden allein die Ausstellung neuer Neisepässe ins Ausland 
zustehe 
unter welchen alleinigen Bedingungen Ausländern, die sich einige Zeit im lan—- 
de aufgebalten haben, neue Pässe gegeben werden können. 
Einschärfung des Bisirens der Pässe. 
das Wandern der in: und ausländischen Freiknechte betr. 
die über Pässe und Visirungen zu haltenden Journale und Register betr. 
Erläutcrung und Ergänzung des deshalb für die Oberlausitz publieirten Regu- 
latios vom 12ten März 1818 . 
Pfandrechte — einige Bestimmungen über die = an unbeweglichen Sachen. 
Verpfändung der Allodial-Immobilien kann ohne Näckscht auf den Be— 
trag der Forderungen geschehen. » 
Verpfandung der Lehne ohne Consensertheilung. 
Vorschriften über Erklärungen, die Hülfe für vollstreckt anzunehmen. 
stillschweigende, s. Hypotheken. 
Pflichttbeil, f. Allodialerbfolge. 
S 6 
Radmeritz, s Joachimstein. 
Reallasten, s. Hypotheken, stillschweigende. 
Rechtssachen, committirte, s Huͤlfsvollstreckung. 
Reuß-Greiz, 
Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, s. Handelsfreiheit. 
Reuß-Schleiz, 
Rinderpest — die TLödtung des derselben verdaͤchtigen Viehes und die desfallsige Ent—- 
schädigung betr. 
Obliegenheiten der Viehbesitzer, so wie der betreffenden obriskeiten und 
sonst adhibirten Personen. . . 
Emschädigung für getödtetes Vieh. . . . 
findet fuͤr gefallenes nicht Statt 
desfallsig ige Obliegenheiten der S chi oͤnburgischen Gesammitresierung zu 
Glauchau. 
inwiefern Behörden 2 kostenfrei zu erxpediren haben. 
baare Verläge sind als onera jurisdictionis zu betrachten. 
die Gebühren der Thierarste sind in den Erblanden von den Rentämtern 
in der Oberlausitz aber von der Provin= 
zial, Hauprkasse in Budissin zu tragen. 
Guͤltigkeit und Bekanntmachung dieser Verordnung in der O berlaufi itz. 
S. 
Sachsen, Koͤnigreich. s. Handelsfreiheitt. 
Altenburg, s. Handelsfreiheit. 
Sachsen-Altenburgisches Gleite — Verzeichniß der Modificationen desselben, nach 
Art. 8 des besondern Vertrags wehrerer Oeusscher Staaten zu Veförderung der 
1111 
„Gandelsfreiheir. . . "„ 
Sachsen Mercrenotba, (Forst= und J/% Derbrecher — Handels- 
— Weimar-Eisenach, freiheit. 
Salz — die den Schönburgischen Receßherrschaften zeither gestattete Erholung 
dolere zu eignem Gebrauche, im Ausland e soll vom isten Ouober 1829 
an cessiren. . 
Scheidung, s. Ehescheidung. 
Seitenzahl. 
126. 
- 
127. 
- 
128. 
147-150. 
112-114.— 
112. 
- 
113. 
179-184. 
180. 
181. 
183. 
  
  
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