Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

(131 ) 
vom 1 1ten Januar 1819, 69. 48, 77 und 98, und in der mit selbigem bekannt ge- 
machten Anweisung über die Steempelverwaltung in den Königlich Sccchsischen Landen, 
6#, 16, 29, 44, 47 und 48 enchaltenen Vorschriften hiermit aufgehoben. 
Wegen der von der Stempelfactorie abzulegenden Rechnungen bewendet es bei dem 
der vorgedachten Anweisung unker 4 beigefügken Schema. 
Nach Vorstehendem haben sich Alle, die es angehec, gebührend zu achten. 
Urkundlich haben Wir gegenwärtiges Mandat eigenh#ndig unterschrieben und mie 
Unserm Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 29#t#en Juli 1829. 
Anton. 
Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 
  
D. Maximilian Günther. 
Auogegeben zu Dresden, am 31sten Juli 1829
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.