Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

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Schoͤnburgische Receßherrschaften, s. Rinderpest — Salz. 
Schroten, s. Braumalz. 
Schwarzburg= Rudolstadt, 
Sondershausen, 
Selbstmörder, s. keichname 
Septiduum = die Einrechnung des Termintages in das zumrechtlichen Verfahren 
in den beim Appellationgerichte unmittelbar anhängigen Rechtssachen bestimmte 
doppelte = betr. 
Stgatsdiener, active oder im Wartegeld stehende — bei Erdffnung des Concur“ 
ses zu deren Vermögen ist von der Behbrde deren Entlassung anzuordnen 
Stabsoffiziers, (. Offiziers. 
Statutarische Erbportion, f. Erbportion. 
Stempel-Impost-Rechnungswesen — dessen Vereinfachung betr. 
Stiftungen, milde — Verbesserungen zu dem Register darüber im alphabetischen Re- 
Pertort, der Gesetzsammlung von 1828. . . . . . 
Stolgebuͤhren, s. Parochiallasten. 
Strasenbau, den;, in der Oberlausitz betr. 
Subhastation, nothwendige, s. Hypotheken, stilischweigende. 
T. 
s. Handelsfreiheit. 
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Testamenk, (. Allodialerbfolge. 
Termingtag, (. Septiduum. 
Tranksteuer, s. Weinsteuer. 
Uu. 
Uniform, s. Ofbiziers. 
Universität zu Leipzig — die Vorbereitung junger Leute dazu betr. 
— allgemeine Bedingungen des Eintrittes in eine wissenschaftliche kaufbahn, 
a. Anlagen, b. Geschicklichkeit und Fleis . 
besondere Erfordernisse zur Aufnahme, als Studirende, für Inländer. 
a. Maturitätszeugnisse, b. Abgangsprüfungen . 
nur gegen Maturitaͤtszeugnisse kann die Inscription der Inländer und 
der auf inländischen Schulen gebildeten Ausländer State finden. . . 
— inwiefern dergleichen Zeugnisse nicht erforderlich 
— inwiefern sie von den Zoͤglingen der chirurgisch-medicinischen Akade- 
mie beizubringen. 
— Regulativ wegen kuͤnftiger Verwaltung der akademischen Gerichtsbarkeit. 
— den Gerichtsstand des Universitätsrichters, so wie dessen Theilnahme an 
den Geschaften des Criminal= und Polizei-Amts und das Verhältniß des 
Universitätsgerichts zu letzterm betr . 
— Aufhebung des Concilii perpetui und Gruͤndung eines universt täcsgerichts. 
— Incumbenz des Universitätsrichters, besonders hinsichtlich der Antritts- 
und Abgangszeugnisse der Steudirenden. . . . . 
— dessen Ernennung, Rang und Gerichtsstand. 
— derselbe tritt bei dem vereinigten Polizeiamte an die Siele des ieitherizen 
akademischen Deputirten. . 
Universitätsgericht — dessen Mitglieder 
— dessen Expeditionspersonal und wenn es, ltatt der Pedelle, 
sich der Wachen rc. des Polizeiamts bedienen kbnne. 
dessen Local und Fonds zu Bestreitung der onerum jurisdictionis. 
– — Behandlung der Polizei= und Disciplinarsachen. 
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Seitenzahl. 
4. 
141. 
129-131. 
118. 
133-135. 
121-125. 
121-122. 
122. 
123.