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Nachdem deshalb Gato an Unsere Landesregierung das Nöthige gelangk, begehren Wir
hiermit an euch gnädigst, ihr wollet eures Orts euch hiernach gehorsamst achten, auch daß
dieser Unserer Bestimmung, welche durch den Abdruck des gegenwärtigen Reseripts in der
Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ist, fürs Künftige. nachgegangen werde,
gebührend Sorge tragen.
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch mit Gnaden
wohlgewogen.
Gegeben zu Dresden, den 26fsten Mai 1830.
Nostitz und Jänckendorf.
Franz Heinrich Wolf von Schindler.
Ausgegeben zu Dresden, am 28 ### Jumi 1830.