Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

Gesetzsammlung 
Cöniareg Sachsen. 
27. 
  
  
38.) Manda t, 
zu Berichtigung einer Mißdeutung des wegen allgemeiner Rechtsgrundsaͤtze in 
Frohn= und Dienstsachen erlassenen Mandats; 
vom 30sten September 1830. 
W38 Ant on, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. . . 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Dem Vernehmen nach hat das Erscheinen des, wegen Bekanntmachung allgemeiner 
Rechtsgrundsaͤtze in Frohn- und Dienstsachen, unterm 13ten vorigen Monats, fuͤr Un- 
sere alten Erblande erlassenen Mandats zu der Mißdeutung Anlaß gegeben, als ob, in 
dessen Verfolg, die beabsichtigte Einleitung zu einer Ablösung der Hutungs= und Frohn- 
dienst-Befugnisse für aufgehoben zu achten sei. Zu Beseitigung dieses Mißverständnis- 
ses, baben Wir für nöthig befunden, hiermic zur öffentlichen Kenneniß zu bringen, daß 
das gedachte Mandak darauf berechnec ist, daß es theils bis zur künftigen wirklichen 
Ablösung der fraglichen Befugnisse in Unsern alten Erblanden niche länger an bestimm- 
ten Grundsäten bei Entscheidung streltiger Frohn= und Dienstsachen fehlen, tbeils aber 
auch dadurch das Ablösungsgeschäfe selbst, welches übrigens nicht nur für die Kreislande, 
Gesetzsammlung 1830. (1 35 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.