Gesetzsammlung
Cöniareg Sachsen.
27.
38.) Manda t,
zu Berichtigung einer Mißdeutung des wegen allgemeiner Rechtsgrundsaͤtze in
Frohn= und Dienstsachen erlassenen Mandats;
vom 30sten September 1830.
W38 Ant on, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. . .
und
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc.
thun hiermit kund und zu wissen:
Dem Vernehmen nach hat das Erscheinen des, wegen Bekanntmachung allgemeiner
Rechtsgrundsaͤtze in Frohn- und Dienstsachen, unterm 13ten vorigen Monats, fuͤr Un-
sere alten Erblande erlassenen Mandats zu der Mißdeutung Anlaß gegeben, als ob, in
dessen Verfolg, die beabsichtigte Einleitung zu einer Ablösung der Hutungs= und Frohn-
dienst-Befugnisse für aufgehoben zu achten sei. Zu Beseitigung dieses Mißverständnis-
ses, baben Wir für nöthig befunden, hiermic zur öffentlichen Kenneniß zu bringen, daß
das gedachte Mandak darauf berechnec ist, daß es theils bis zur künftigen wirklichen
Ablösung der fraglichen Befugnisse in Unsern alten Erblanden niche länger an bestimm-
ten Grundsäten bei Entscheidung streltiger Frohn= und Dienstsachen fehlen, tbeils aber
auch dadurch das Ablösungsgeschäfe selbst, welches übrigens nicht nur für die Kreislande,
Gesetzsammlung 1830. (1 35 )