Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

  
Gesetsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
33. 
  
  
48.) Rescript des Geheimen Rathes 
an die Ober-Amts-Regierung zu Budissin, 
das Straßenbauwesen in der Oberlausitz betreffend; 
vom 6ten November 1830. 
A nton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ce. 
Veste, Hochgelahrte, Räthe, liebe geereue. Wir finden für nöthig, zu Erläu= 
terung Unseres Reseripts vom 20sten Juni 1829, das Straßenbauwesen in der 
Oberlausitz betreffend, nach dem Wunsche der Oberlausitzer Stände von Land und Städeen, 
Folgendes ausdrücklich festzusetzen: 
1. 
Die Baupflichtigen sind nicht nur bei dem Baue der minder wichtigen, sondern 
auch bei dem ver größeren Commerzialstraßen zu einem billigen Beitrage aufzufordern 
und anzuhalten. 
2. 
Seraßen und Wege, welche zwischen herrschaftlichen und Unkerthanen= Grundstücken 
binlaufen, sind auf gemeinschaftliche Kosten zu bauen und zu unterhalten. 
Gesetzsammlung 1830. ( 41 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.