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III. Bürger, welche stimmfähig sind, ob ihnen gleich, nach Vorschrift des §. 20.
des Mandats vom 150%n December 1830, wegen ihrer Dienstverhältnisse die
Wählbarkeit abgeht.
Fortlau-
sende Vor= und Zuname. Stand und Gewerbe.
Nummer.
in welchem
—
Ausgegeben zu Dresden, am 2 lsten December 1830.
Nummer Jahr und
des Tag des!
Hauses, Bürger- Anmerkungen.
scheins.
er wohnt.