Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

. 45 ) 
5.) das Pachtgeld alljaͤhrlich praenumerando an das Rentamt des Bezirks richtig und 
pünktlich zu bezahlen, 
6.) die Raubthiere auf dem erpachteten Reviere moͤglichst auszurotten, 
7.) jährlich die bei der Verpachtung zu bestimmende Anzahl Köpfe, Klauen und Flü- 
gel von Raubvögeln an den Forstmeister des Bezirks zum Verbrennen unentzeld- 
lich einzuliefern, 
8) die durch den Wildstand des erpachketen Reviers veranlaßten Schäden zu * 
kreten, 
9.) die durch die Erpachtung der Jagd erwachsenen Kosten allein, und ohne Zuthun 
Unsers Fiaci, zu kragen, 
10.) in allen auf die erpachtete Jagd Bezug babenden Angelegenheiten vor dem Forst- 
amte, wo der Concract geschlossen worden ist, Recht zu leiden, und 
11.) sich die unmictelbare und, nöthigen Falls, executivische Einbringung der etwa in Rück- 
stand bleibenden Jagd- Pacht-Gelder, durch das Justizamt des Bezirks, gefallen 
zu lassen. 
Unsern Forst- und Jagd. Bedienten haben die Pächter wegen des Jagdpachts, weder 
unter dem Titel des Jägerrechts, noch unter irgend einem andern, elwas abzugeben, zu 
entrichten oder zu leisten. 
4. 
Die Wildpreksdepukate sollen alljährlich, ohne Verhängung von Resten, wo möglich Ablieferunz der 
in nalura und in den festgesehten Sorten abgegeben werden. Wildpretsdepu= 
tate und was beie 
Niemand ist berechtige, das ihm bewilligte Wildpreksdeputat, oder einen Theil dessel- deren Empfang 
ben, zu anderer, als offener Jagdzeic zu verlangen, sofern nicht in den Bewilligungsurkun- iu beobachten, 
den ausdrücklich, dasselbe auch in geschlossener Jagdzeie sordern zu können, verstattet wor- 
den. Jedoch bleibt den Bezirks-Forst= und Wildmeistern nachgelassen, in einzelnen Fäl- 
len, auf besonderes Begehren des Deputatisten, auch in geschlossener Zeit einzelne Stücke 
zu verabreichen, daferne sie deren Abschießung für die Wildbahn unnachthrilig, oder zu Ab- 
wendung von Wildschäden für nöthig erachten. 
5. 
Wenn der Wildstand die Naturalabgabe des Depukats überhaupt, oder die Aufbringung Wergütung der 
der festgesehten Sorten niche gestattet, und die Depucatempfänger, auf Befragen, die „eruuu zau 
( 12° )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.