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XV. Bekanntmachung
des Fürstl. Geheimen-Raths-Collegium,
die Handels= und Schifffahrts-Convention zwischen Preußen,
Bayern, Sachsen, Würtemberg, Baden, Kurhessen, Großher=
zogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels-
vereine gehörigen Staaten, Nassau und Frankfurt einer-
seits und Großbritannien andererseits betreffend,
d. d. 2. Juni 1841.
Seine Mcjestät der König von Preußen — sowohl für Sich, als im
Namen der übrigen Mitglieder des Kraft der Verträge vom 22sten und 30sen
März und 11#en Mai 1833, 12½n Mai und 10½n December 1835 und 26½#
Januar 1830 bestehenden Joll= und Handels-Vereins, nämlich Seiner Ma-
jestat des Königs von Bayern, Seiner Majestät des Königs von Sachsen
und Seiner Majestät des Königs von Würtemberg, Seiner Königlichen Ho-
heit des Großherzogs von Baden, Seiner Käöniglichen Hoheit des Kurprinzen
und Mitregenten von Hessen, Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von
Hessen und bei Rhein, der Mitglieder des Thüringischen Zoll= und Handels-
Vereines, — nämlich Seiner Königlichen Hoheit des Grohherzogs ven Sach-
sen-Weimar-Eisenach, Ihrer Durchlauchten der Herzöge von Sachsen-Mei-
ningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen Koburg und Gotha, der Fürsten
von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg= Sonderhausen, so wie der
Fürsten von Reuß-Greitz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und Ebers-
dorf, — Seiner Durchlaucht des Herzogs von Nassau und der freien Stadt
Frankfurt einerseits und Ihre Majestät die Königin des vereinigten König-
reichs von Großbritannien und Irland andererseits, von gleichem Wunsche
beseelt, die Handels-Verbindungen und den Austausch der Erzeugnisse der bei-
derseitigen Staaten moglichst auszudehnen, sind zu diesem Zwecke übereinge-
kommen, einen Schifffahrts= und abzuschließen, und haben zu
Bevollmächtigten hierzu ernannt, nämlich — Seine Majestät der König von
Preußen, sowohl für Sich als im Namen der übrigen Mitglieder des Zoll-
und Handels-Vereins, Allerhöchst Ihren Kammerherrn, wirklichen Geheimen-
Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich
Großbritannischen Hofe, Heinrich Wilhelm Freiherrn von Buͤlow, Ritter