Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwölfter Jahrgang. 1851. (12)

1851. a7 
16) Muͤhlsteinen mit eisernen Reifen ohne Unterschied des Transportes, beim 
Eingange von einem Stück 3 Rthlr. oder 5 fl. 15 kr. (Pos. 33. Steine); 
17) Bast. und Strohhüten, ohne Unterschied, beim Eingange 50 Rthlr. oder 
87 fl. 30 kr. vom Zentner (Pos. 35. Stroh= r. Waaren); 
18) Wachötafft, beim Eingange 11 Rehlr. oder 19 fl. 15 kr. vom Zentner 
(Pos. 10. Wacholeinwand 2c.). 
B. In den Tarasadoen. 
I. An Tara wird bewilligt für: 
1) Bier 2c. (Pos. 25.#0) in Ueberfässern, 11 Pfund vom Centner Bruttogew.; 
2) Eigarren (Pos. 25. v. 2.18), außer der Tara für die äußere Umschließung 
eine Zusatztara von 12 Pfund, wenn solche in Pappkästchen verpackt sind; 
3) Jucker, Brod= und Hut-, Kandis-, Bruch-oder Lumpen= und weißen ge- 
stoßenen Zucker (Pos. 25. X. 1. u.) in Körben, 7 Pfund vom Zentner 
Bruttogewicht. 
I. Die Tara wird herabgesetzt bei: 
Kaffee, rohem ꝛc. (Pos. 25. m.) in Ballen und Saͤcken, auf 8 Pfund vom 
Zentner Bruttogewicht. 
C. In der Bezeichnung und Beschreibung der ein= oder ausgangs= 
zollpflichtigen Gegenstände. 
1) Bei Pos. c. b. „feine Bürstenbinder= u. Waaren“ und 12. . „feine 
Holzwaaren“ sind die in Parenthese stehenden Worte: „mit Ausnahme 
von edlen Metallen, feinen Metallgemischen, Bronce, Perlmutter, echten Per- 
len, Korallen oder Steinen“ zu ersetzen durch folgende Worte: „(mit Aus- 
nahme von dlen Metallen, feinen Metallgemischen, echt vergoldetem oder versil- 
bertem Metall, Schildpatt, Perlmutter, echten Perlen, Korallen od. Steinen)“. 
2) Bei Pos. C. k. 2. „Grobe Eisen= vc. Waaren"“ ist hinter dem Worte 
„gefirnißt“ zuzusetzen „verkupfert“. 
3) Bei Pos. 6. I. 3. „Feine Eisen= r. Waaren“ sind die in Parenthese 
stehenden Worte „mit Ausschluß der Nah- und Stricknadeln“ zu ersetzen 
durch: „(mit Ausschluß der Nähnadeln, metallenen Stricknadeln, metal- 
lenen Hakelnadeln ohne Griffe)“. 
4) Bei Pos. 20. „Kurze Waaren, Quincaillerien uc.“ ist der Tert 
folgendermaßen abzuadndern:
	        
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