Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwölfter Jahrgang. 1851. (12)

1851. 46 
Zu Urkund dessen haben der außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte 
Minister Seiner Majestaͤt des Koͤnigs von Preußen, und der Koͤniglich Sardinische 
Minister für Marine, Ackerbau und Handel, auch betraut mit dem Ministerium 
der Finanzen, auf Grund der ihnen zu diesem Behuf ertheilten, in guter und ge- 
höriger Form befundenen Vollmachten die gegenwärtige Uebereinkunft unteczeichnet 
und ihr die Siegel ihrer Wappen beigedrückt. 
Geschehen zu Turin in doppeltem Original, den 20. Mai 1857. 
Gez.) H. Nedern. (9e.) C. de Cavour. 
(L. S.) (I. S.) 
Nachdem die vorstehende, zwischen der Krone Preußen Namens der Staaten 
des Deutschen Zoll= und Handeleovereins und dem Königreich Sardinien abgeschlos- 
sene Additional-Convention zu dem Handels- und Schiffahrto = Vertrage vom 
23. Juni 1815, dieoseits unterm 2 7. Juni d. J. ratificirt worden ist und die Aus- 
wechselung der Ratifications-Urkunden über dieselbe am 28. Juli und 16. August 
dieses Jahrec stattgefunden hatz so wird diese Convention andurch zur öffentlichen 
Kenntnih gebracht. 
Rudolstadt, den 9. October 1851. 
Fürstl. Schw. Ministerium, Abtheillung der Finanzen. 
Th. Schware. 
A. Koch.
	        
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