1853. 221
1.
Verzeichniß
derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preußen und
Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten Zwischen-
Zollsatze zuzulassen sind.
A. Zollfreie Gegen stän de.
1. Abfälle.
Hierunter sind verstanden: Abfälle und Abschnitze von rohen oder gegerbten
Hüäuten und Fellen; Blut, flässiges und eingetrocknetes; Dünger, thierischer;
Flechsen; Hörner, einschließlich Gemshörner und Hirschgeweihe, Hornspitzen,
Hornscheiben und Hornspäne; Klauen und Füße oder Beine; Knochen, Knochen-
mehl (Spodium), Knochenschaum (Zuckererde); Leimleder; Abfälle von der
Wachobereitung (Bienenerde, Bienenkeule, Bienenrab); Flockwolle (Abfall bei
dem Spinnen), Tuch= oder Woll-Trümmer (Abfall bei dem Weben), Scheer-
wolle (Abfall bei dem Tuchscheeren), Zupfwolle oder Schuddywolle.
Asche von Holz, auogelaugte; Asche von Torf; Steinkehlen und Braun-
kohlen; Kalkäscher oder Aschenerde; Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe; Oelkuchen
und Oelkuchenmehl; Streulaub, Stroh, Häckerling (Häcksel), Spreu (Kaff) und
Kleiez Säge und Hobel-Späne;z Schlempe und Spülicht; Treber und Trester;
Popierabschnihe (Papierspäne), Hadern oder Lumpen (Strazzen).
Glasgalle und Glasschaum; Schlacken von Erzen; Kupferasche; Münzge-
kräz (Silbergekräz, Goldschmiedegekrdz, Kapellaschez Zinngekrdzz Scherben von
Glas-, Thon= und Porzellan-Waaren.
2. lese
3. Bienen stöck
mit lebenden Bienen; *e gebrauchte und solche, in welchen die Bienen
getoͤdtet sind, mit dem Honi
4. Chennga-r Gnlfekoffe und Produete, nänlich:
Mineral-Wasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Wein-
stein, roher, raffinirter, krystallisirter; Vicriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter Eisen-
und Kupfer-, weißer; Waslerglas.