242 1853.
H Hinsichtlich der in dem vorstehenden Verzeichnisse nicht enthaltenen Gegenstaͤnde
kommen die allgemeinen, bezichungsweise die ais Ausnahnie fuͤr gewisfe Grenz-
strecken oder Zollmter jetzt oder künftig bestehenden Zollsahe in dem allgemeinen
Tarife jedec Staates zur Anwendung.
I.
Verzeichnist
derjenigen Gegenstände, von welchen im Zwischenverkehr zwischen Preußen und
Oesterreich Ausgange-Abgaben erhoben werden können.
1) Abfälle und zwar: von Gerbereien das Leimleder; Abfälle und Theile von
rohen Hauten und Fellenz abgenutzte alte bederstücke; Hörner, Hornspitzen,
Hornscheiben, Horuspäne; Klauen; Knochen, letztere mögen ganz oder zer-
kleinert sein.
2) Blutegel.
3) Eckerdoppern (Knoppern), Knoppernmehl, Eicheln, Eichelhülsen, Valonna,
Galläpfel, Pottasche und andere unauögelaugte vegetabilische Asche; Wein-
stein, roher.
4) Geld= und Silber-Stufen.
5) Granaten, rohe. .
6)Häute,FelleundHaare,undzwanrohe(grüne,gesalzenc,trockene)Hckute
und Felle zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaaf-, Lamm- und Ziegen-
Felle; rohe Hasen- und Kaninchen-Felle; Haate aller Art, einschluͤssig
orsten.
7) Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier= Fabrikation: leinene, baum-
wollene, seidene und wollene bumpen, auch macerirte Lumpen (Halbzeug);
Papierabschnitzel (Papierspänc); Makulatur (beschriebene und bedruckte); des-
gleiche alte Fischernehze, altes Tauwerk und Scricke.
8) Nickel und Kobalt-Erze und -Speise; Nickel-Metall und Nickel Schwamm.
9) Seide und zwar: Seiden-Galleten (Kokono); Seidenabfülle, ungesponnen;
Seide, rohe, unfilirt oder filirt; rohe Nähseide.
10) Topferthon für Porzellan-Fabriken (Porzellan-Erde).