Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzehnter Jahrgang. 1856. (17)

1856. 311 
Gesetzsammlung 
fuͤr das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Iuriund)woanzigars Stück vom Jahre 1856. 
— 
XLVI. Ministerial Bekanntmachung 
vom 2. September 1856, die Befugniß-Erweiterung der Großherzoglich 
Oldenburgischen Nebenzollämter I. zu Hooksiel und Ellenserdammersiel betr. 
Nach einer Mittheilung des Großherzoglich Oldenburgischen Staatsministeriums 
ist den dortigen Nebenzollämtern I. zu Hooksiel und Ellenserdammersiel die Ermächti- 
gung zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt worden, was hiermit zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Nudolstadt, den 2. September 1856. 
Fürstl. Schwarzb. “* Abth. der Finanzen. 
A. Koch. 
  
XLVII. MinisterialBekaunntmachung 
vom 4. September 1856, die Befugniserweiterung deo Königlich Württem- 
bergischen Cameralamtes Wangen betreffend. 
Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Württembergischen Finanz= Mi- 
nisteriums dem dortigen Cameralamte Wangen die Besugniß zu Ausfertigung von 
Uebergangsscheinen zu controlepflichtigen Getränkeversendungen vom 1. d. M. an er- 
theilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 4. September 1856. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil, der Finonzen. 
Th. Schwartz. 
N. Koch. 
Ausgegeben in Rudolstadt den 13. September 165. 
Fürll. Schw. uudolst. Gesesamml. XVII. 47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.