1858. 297
d. Scheidung von Tisch und Bett.
8. 130.
Während der Dauer des Ehescheidungsprozesses kann auf Parteiantrag, sowie von
Amtswegen die Trennung der Chegatten von Tisch und Bett als provisorische Maßregel
angeordnet werden.
8. 131.
Diese Trennung kann außerhalb des Ehescheidungsprozesses von einem Ehegatten
selbstständig beantragt werden, wenn ihn der andere Ehegatte durch rohes, rücksichts-
loses und widerrechtliches Benehmen in hohem Grade erbittert oder an der Gesundheit
gefährdet.
§. 132.
Während der zeitweisen Trennung hat der Ehemamn der Ehefrau den erforderlichen
Unterhalt zu gewähren. Auch sind von demselben die Kosten des Ehescheidungspro-
zesses der unbemittelten Ehefrau vorzuschießen.
10. Bewels zum ewigen Gedächtniß.
S. 133.
Der Beweis zum ewigen Gedächluß ist selbst vor erhobener Klage rücksichtlich
aller Beweismiktel mit Ausnahme der Eideszuschiebung zulässig, sobald der Verlust
oder die Erschwerung des Gebrauchs eines Beweismittels zu befürchten steht.
Hat der Rechtsstreit schon begonnen, so ist der Antrag auf Erhebung des Be-
weises zum ewigen Gedächtniß bei dem Prozeßgericht, außerdem aber bei demjenigen
Gericht anzubringen, bei welchem der künftige Rechtsstreit anhängig zu machen ist.
Wenn darüber jedoch noch Ungewißheit obwallet, oder wenn Gefahr dem Verzuge
droht, so kann dasjenige Gericht darum angegangen werden, in dessen Bezirk die zu
vernehmenden Personen, desgleichen die vorzulegenden Urkunden, sowie die in Augen-
schein zu nehmenden Gegenstände sich befinden. Mit dem Antrage sind die Parteien,
der bevorstehende Rechtsstreit, die zu beweisenden Thatsachen und die zu benuhenden
Beweismittel zu bezeichnen.
S. 134.
Wenn und soweit der Antrag sich nicht als unzulässig dorstellt, hat das Gericht
die Beweisaufnahme mit möglichster Beschleunigung zu versügen. Einwendungen
gegen die vorgeschlagenen Beweismitkel werden nur insoweit, als dieselben sosort liquid