Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1862. (23)

(6 1862. 
X VI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 26. März 1862, die Aufhebung der im Jahre 1850 zu Bebra im Kur- 
fürstenthume Hessen errichteten Großherzoglich Sächsischen Uebergangsstelle betr. 
Nachdem nach einer Mittheilung der Großherzogl. Sächsischen Staatsregierung 
die Aufhebung der im Jahre 1850 zu Bebra im Kurfürstenthume Hessen errichteten 
Großherzogl. Sächsischen Uebergangsstelle vom 1. April d. J. an beschlossen worden 
ist und in Folge dessen von diesem Zeitpunkte ab daselbst nur die Kurfürstlich Hessische 
Uebergangsstelle für die Erhebung der Uebergangsabgabe von dem aus dem Groß- 
herzogl. Sächsischen in das Kurfürstlich Hessische Staatsgebiet übergehenden Bier und 
Branntwein mit Beibehaltung der jener Stelle ertheilten Befugniß zur Ausstellung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen bestehen bleibt, so wird solches unter Rück- 
bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 27. September 1850 hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 26. März 1862. 
Fürstl. Schwarzb. Ministeriuut. 
Dr. v. Bertrab.
	        
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