Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

162 1865. 
Uebereinkunft 
wegen 
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und 
Werken der Kunst. 
  
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der Fran- 
zosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, im gemeinsamen Einverständniß solche 
Maaßregeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schußze der Rechte an literari- 
schen Erzeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschienen sind, haben 
den Abschluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevoll. 
mächtigten ernannt, nämlich: 
DTeine Maijestät der König von Preußen: 
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff. Stintenburg, Allerhöchst 
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grohkreuz 
des Rothen Adler= Ordeus mit Eichenlaub und Groß- Comthur des Königlichen 
Hausordens von Hohenzollern 2c. 2. W., 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Genc- 
raldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern 
und Eichenlanb 2c. 2c. 7., 
den Herrn Alexander Maximilian Philkpsborn, Allerhöchst Ihren Wirk- 
lichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Nothen Adler-Ordens zweiter Classe 
mit Eichenlaub 2. ½. ꝛc., 
und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Di- 
rector im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Ritter des 
Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. ½. 
und 
Seine Masestät der Kailser der Franzosen: 
den Herm Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von La Tour 
d'Anvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister bei seiner Majeslät dem Könige von Preußen, GroßOffieier des Kaiser-
	        
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