162 1865.
Uebereinkunft
wegen
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und
Werken der Kunst.
Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der Fran-
zosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, im gemeinsamen Einverständniß solche
Maaßregeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schußze der Rechte an literari-
schen Erzeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschienen sind, haben
den Abschluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevoll.
mächtigten ernannt, nämlich:
DTeine Maijestät der König von Preußen:
den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff. Stintenburg, Allerhöchst
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grohkreuz
des Rothen Adler= Ordeus mit Eichenlaub und Groß- Comthur des Königlichen
Hausordens von Hohenzollern 2c. 2. W.,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Genc-
raldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern
und Eichenlanb 2c. 2c. 7.,
den Herrn Alexander Maximilian Philkpsborn, Allerhöchst Ihren Wirk-
lichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Nothen Adler-Ordens zweiter Classe
mit Eichenlaub 2. ½. ꝛc.,
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Di-
rector im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Ritter des
Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. ½.
und
Seine Masestät der Kailser der Franzosen:
den Herm Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von La Tour
d'Anvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister bei seiner Majeslät dem Könige von Preußen, GroßOffieier des Kaiser-