1865.
Tari
f.
Maßstab
Abgabensätze
Benennung der Gegenstände.
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Abfälle:
o) Absälle von der Eiscnsabrikalon (Hammerschlag,
Eisenfeilspäne); von Glashütten, auch Scherben
von Glas= und Thonwaaren; von der Wachs-
bereitung; von Salzsiedereien die Mutterlauge;
von Seifensledereien die Unterlauge; von Ger.
bereien das Leimleder, auch abgenuhze alte Leder-
stücke und sonstige, lediglich zur zoisen
heeignete Lederabsälle
5) Blut von geschlachtetem 57c. flülsiges und eln-
getrocknetes; „Thierflechsen; ; Treber; Brannt-
weinspülig; Spreu; Kleie; Steinkohlen-Asche;
Dünger, Wiersscher und andert Düngungemit-
tel, als: ausgelauchte aste. Kal tͤscher Kno-
chenschaum oder Zuckererd
Anmerk. zu b. uurilc Iarhweelitera.
salz werden auf besondere Erlaubuns,
4 smiseetn nur kunfer Kontrole der
Verwendung zollfrei zugelassen.
) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes
hete aus Lumpen oder andern Materialien,
ür die Papierfabrikation; Kapierspän Maku-
latur, beschriebene und bed alte Fischer=
neße, altes Tauwerk und 1 #iae gehupsse
Charpie
Anmerk. Wefält= welche nich belenders genang lud.
n wit die Rohstoffe, von welchen sie
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Relieimmnen. behandelt.
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Für Tara
wird vergi#tet
vom Zeniner
Brutlo-Gewich!
Plund.