Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

1866. iol 
M. XXX. Bekanntmachung 
der Flrstl. Regierung vom 27. Juui 1866, die Ertheilung eines Privilegiums 
für Woldemar von Loewis of Menar auf Panten bei Riga 
auf einen Leinsaat-Riffler betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Lercnissimi ist dem Woldemar von Loewis 
of Menar auf Panten bei Riga ein Privilegium auf einen Leinsaat-Rissser in 
der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander solgende Jahre 
von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt 
worden, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, dieses von ihm erfun- 
dene Instrument herzustellen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu 
betrachten, wenn die Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürsten- 
thume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der, nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung 
von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereins -Staaten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Die unterzeichnete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung 
hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 27. Juni 1866. 
Fürstl. Schwarzb. Regierung. 
v. Bertrab. 
K. A. Bater.
	        
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