Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundfünfzigster Jahrgang. 1892. (53)

118 1892. 
7. Die Telegraphenanslalten sind ermächtigt, in Vertretung der Poslanstalt 
Betrãge aus Postanweisungen, welche auf telegraphischem Wege ũberwiesen werden 
sollen, von den Absendern anzunehmen oder am Bestimmungsort auszuzahlen. 
Postnachnahmesendungen. 
1. Postnachnahmen sind bis zu vierhundert Mark einschließlich bei Briefen, 
Duucksachen und Waarenproben bis zum (Gewicht von 250 Gramm, sowie bei Post- 
karten und Packeien zulässig. 
2. Nachnahmesendungen müssen in der Ausschrift mit dem Vermerke „Nachnahme 
vo Mark. .. P.“ (Marksumme in Zahlen und Buchstaben, Psennig- 
summe nur in Zahlen) versehen sein, und unmittelbar darunter die deutliche Angabe 
des Namens und Wohnorte — in größeren Städten auch die Wohnung — dee 
Absenders enthalten. Bei Nachnahmepacketen müssen vorslehende Veimerke sowohl 
auf dem Packete als auch auf der Begleitadresse angebracht sein. 
3. Dem Auflieferer einer Nachnahmesendung wird über den Betrag eine Be- 
scheinigung ertheilt. Ist über die Sendung ohnehin eine Einlieserungsbescheinigung 
zu verabsolgen (bei Einschreib, und Werthsendungen), so wird der Nachnahmebetrag 
in diese Bescheinigung mit vermerkt. 
4. Eine Nachnahmesendung daij nur gegen Berichtigung des Nachnahmebetrages 
ausgehändigt werden. Wird die Sendung nicht innerhalb 7 Tagen nach dem Ein- 
hange eingelöst, so wird sie an den Aufgeber zurückgesandt. Diesee gilt auch von 
den Nachnahmesendungen mit dem Vermerke „postlagernd“. Im Fall der Nach- 
sendung (F. 44) einer Nachnahmesendung wird für jeden neuen Bestimmungsort eine 
besondere Einlösungssrist von 7 Tagen berechnet. 
5. Eingeloste Nachnahmebeträge werden den Absendern von der Bestim nungs- 
Postanstalt mittels Postanweisung nach Abzug der Geldübermittelungsgebühr zu. 
gesandt. Auf dem Abschnitte, welchen der Empfänger lostrennen und zurückbehalten 
kamn, wird postseitig vermerkt, auf welche Nachnahmesendung sich die Postanweisung 
ezieht. 
6. Nicht eingelöste Nachnahmesendungen weiden dem Absender gegen Rückgabe 
der unter 3 eiwähnten Bescheinigung wieder ausgehändigt. 
7. Für Nachnahmesendungen kommen zur Erhebung: 
1. Das Porto für gleichartige Sendungen ohne Nachnahme. 
Falls eine Werthangabe oder Einschreidung staitgesunden hat, krill. 
dem Porto die Versicherungsgebühr oder Einschreibgebühr hinzu.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.