Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundsechzigster Jahrgang. 1900. (61)

1900 147 
Muster 11. Zu Art. 48. 
Versteigerungsprotokoll. 
M##dolstadf, den 30. J/u. 1901, Formitt. 70 DUhr 
im Amtslabale des Itent- und Steueramies. 
Im Auftrage des Fürstl. enk- und #eneramkes wurde heute die öffentliche 
Versteigerung der li. Pfändungsprotokoll vom 72. //I#. A3lls. abgepfändeten Sachen 
vorgenommen, nachdem vorher die nachgenaunten Versteigerungsbedingungen, als: 
1. Die Ausbietung der Gegenstäude erfolgt unter Angabe des Schäßtungs- 
werthes. 
2. Gold= und Silbersachen werden nicht unter dem durch Sachverständige 
festgestellten Mekallwerthe zugeschlagen. 
3. Der Zuschlag an den Meistbietenden erfolgt nach Zmaligem Aufrufe. 
1. Die Ablieferung der zugeschlagenen Sachen erfolgt nur gegen baare Zahlung. 
5. Hat der Meistbietende nicht vor dem Schlusse des Versteigerungstermins 
die Ablieferung gegen Zahlung des Kaufgeldes verlangt, so wird die zugeschla- 
gene Sache anderweit versteigerl. Der Meistbietende wird zu einem weiteren 
Gebote nicht zugelassen, er haftet für den Ausfall, hat aber keinen Anspruch 
auf den Mehrerlös G 817 der Civilprozeßordnung) 
Gegenwärlig: 
vorgelesen worden waren. 
Es erstanden: 
n. Namen der Ersteher. Verkaufsgegenstände. Erzielter Erlös. 
Anmermunn John hier die IVanduli 7. 70 4 
IHeinrielh Aler hier 7 NN %,00 „ 
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#. 
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JIst miscth Deberschss 2,00 .4 
Vorgelesen und genehmigt. 
Der Versteigerungsbeamte. Der Schuldner (unker Bescheinip##ng 
#des Empfungs eies Ueberschersses; 
5) des Verbleibs des Mestes.)
	        
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